Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Dauer von Reparaturen kann von verschiedenen Faktoren abhängig sein, darunter die Art des Defekts und die benötigten Ersatzteile.
Nach der ersten Bestandsaufnahme können wir Ihnen eine Zeitangabe für die voraussichtliche Reparaturdauer unterbreiten. Unser Ziel ist es, Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich wieder einsatzbereit zu machen. Sollte eine Reparatur aufgrund ihrer Komplexität oder anderer Umstände länger dauern, bieten wir Ihnen (nach Verfügbarkeit) gerne unseren Ersatzwagenservice an. Auf diese Weise bleiben Sie mobil, während wir uns um Ihr Fahrzeug kümmern und es in bestem Zustand zurückgeben. Ihre Zufriedenheit und Sicherheit stehen für uns an erster Stelle.
Für die Standardleistungen geben wir Ihnen gerne einige Richtwerte:
Für eine Pickerlüberprüfung sollten Sie in der Regel etwa eine Stunde einplanen. Dies gewährleistet eine gründliche Überprüfung Ihres Fahrzeugs, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ein Ölwechsel nimmt normalerweise zwischen 30 und 45 Minuten in Anspruch.
Wir möchten Sie bitten, uns vor Ihrem Besuch kurz anzurufen oder eine Nachricht zu schreiben. So können wir Ihnen eine zeitliche Einschätzung für weitere Routineleistungen geben und zudem sicherstellen, dass wir uns bei Ihrer Ankunft vor Ort ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können.
Die Kosten richten sich nach der Dauer der Reparatur sowie den verbauten Ersatzteilen. Je nach Hersteller können diese Werte schwanken und deshalb nicht pauschal angegeben werden. Unser Team gibt Ihnen gerne Auskunft zu Ihren individuellen Anfragen.
Die Kosten für die Überprüfung in unserer Fachwerkstatt betragen 86,30 Euro brutto inkl. Plakette. (Stand 2023, Änderungen vorbehalten)
Der Gesetzgeber legt für PKWs mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen nach der Erstzulassung eine Prüfung nach drei Jahren fest. Danach erfolgt alle zwei Jahre eine Überprüfung, und ab diesem Zeitpunkt wird sie jährlich durchgeführt. Die Wahl des Termins für die Pickerl-Überprüfung orientiert sich am Monat der Erstzulassung des Fahrzeugs. Innerhalb eines Zeitraums von einem Monat vor bis zu vier Kalendermonaten nach dem auf der Plakette angegebenen Monat ist es erforderlich, die §57a-Begutachtung durchzuführen. Die Fälligkeit der nächsten Überprüfung ist auf der Begutachtungsplakette, dem Pickerl, eingestanzt. Beachten Sie, dass es Ausnahmen für die oben angeführten Zeiträume gibt, wie zum Beispiel für Oldtimer. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an unser kompetentes Team. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Häufigkeit, mit der Sie ein Fahrzeug zur Inspektion bringen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich des Alters des Fahrzeugs, des Kilometerstands und der Empfehlungen des Herstellers. Im Allgemeinen gibt es jedoch einige Richtlinien:
In unserem Erstgespräch stellen wir fest, wie wir Ihnen mit unseren Serviceleistungen weiterhelfen können. Damit wir uns garantiert ausreichend Zeit für Sie nehmen können, empfehlen wir, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Wir protokollieren den Ist-Zustand des Fahrzeugs, um Ihnen ein vollständiges Bild über den Zustand Ihres KFZ vor und nach der Bearbeitung (Reparatur, Lackierung o.ä.) durch unsere Fachwerkstatt präsentieren zu können.
Sei es eine Reparatur, eine Lackierung, das Pickerl (§57a-Gutachten), ein Öl-Service oder eine unserer weiteren Dienstleistungen - Wir informieren Sie bereits vorab, wie lange die Arbeit in unserer Fachwerkstatt dauern wird.
Sollten Sie unseren Hol- und Bring-Service genutzt haben, erhalten Sie eine SMS mit der Information über die Zustellung. Ansonsten informieren wir Sie, sobald das KFZ in unserer Fachwerkstatt abholbereit ist.
Ja. Ein vereinbarter Termin ermöglicht es der Werkstatt, sich auf Ihre Ankunft vorzubereiten. So können wir sicherstellen, dass das notwendige Personal und die benötigten Ressourcen verfügbar sind, um Ihr Fahrzeug effizient zu betreuen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur oder Inspektion zu der KSW Autoservice Fachwerkstatt bringen, stellen wir Ihnen nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache gerne ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Die Bezahlung unserer durchgeführten Serviceleistungen erfolgt entweder bar, mit der Kredit-oder Debitkarte vor Ort oder via Erlagschein.
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage einen Kostenvoranschlag aus. Sollten wir im Verlauf der vereinbarten Reparaturen feststellen, dass weitere Arbeiten unbedingt erforderlich sind, werden Sie umgehend benachrichtigt. Basierend auf unserer Empfehlung können Sie dann frei entscheiden, ob diese Arbeit durchgeführt werden soll. Bei der Übergabe des Fahrzeugs besprechen wir mit Ihnen Schritt für Schritt alle Punkte im Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten. Damit ist für Sie alles jederzeit nachvollziehbar.